Schießordnung

Allgemein (Sicherheits-) Richtlinien (für alle Schießstände!)

  • Jeder Schütze ist für seine abgegebenen Schüsse sowie die seiner Gastschützen selbst verantwortlich und haftet für alle entstandenen Schäden zivil- und strafrechtlich!
  • Die Waffe ist immer als geladen zu betrachten/behandeln – auch wenn man genau weiß, dass sie entladen ist.
  • Die Waffe darf immer nur Richtung Ziel (Scheibe/Kugelfang!) gerichtet werden. Keinesfalls darf die Waffe in eine andere Richtung gehalten oder gar auf Menschen gerichtet werden.
  • Schüsse dürfen nur Richtung Ziel abgegeben werden und nur wenn der Schütze sich über den Einschlagpunkt sicher ist. Der Finger liegt erst dann am Abzug, wenn das sichergestellt ist. Ansonsten immer „Finger lang“!
  • Abgeschossene Hülsen bitte zusammenkehren und in die vorgesehenen Behältnisse werfen sowie sonstigen Abfall entsorgen (bei Verwendung der Behälter Mülltrennung beachten!).
  • Waffen anderer Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Erlaubnis berührt werden.
  • Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht ist auf den Schützenständen verboten.
  • Die am Schießen beteiligten Personen dürfen weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen.
  • Den Anleitungen des Schießleiters ist unbedingt Folge zu leisten.

Erlaubte Waffen, Munition und Ziele

  • Auf dieser Schießstätte sind Faustfeuerwaffen aller Art bis zu einem max. Kaliber von .44 Mag sowie Büchsen bis Kaliber .22lr und .17HMR oder mit Faustfeuerwaffen-Kalibern bis .357Mag erlaubt.
  • Verboten sind Schrotflinten sowie vollautomatische Waffen; Wad Cutter (auch mit Kupferbeschichtung), Expansiv-, Hohlspitz-, Teilmantel-, Hartkern-, Leuchtspur- sowie Schrotmunition und Flintenlaufgeschosse. Im Zweifelsfall entscheidet der Schießleiter!
  • Beim Schießen sind Gehörschutz und erforderlichenfalls Schutzbrille zu tragen.
  • Die Schießstätte darf nur mit entladener Waffe betreten werden.
  • Der Schützenstand darf nur mit entladener Waffe verlassen werden.
  • Das Umdrehen mit der Waffe ist strengstens verboten.
  • Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets zum Zielobjekt (Geschossfang) gerichtet sein muss. Holstertraining ist verboten. Außerhalb des Schützenstandes ist jedes Hantieren sowie Zielübungen mit Schusswaffen verboten.
  • Nur die vorgesehenen und vom Verein genehmigten Zielobjekte (Papierscheiben) dürfen beschossen werden.

Spezielle Sicherheitsregeln SSV EUROSHOOTERS

  • Der Zutritt zu den Schießanlagen ist nur möglich und erlaubt, wenn ein vom Vorstand bestimmter Schießleiter im Haus ist. Seinen Anordnungen ist unmittelbar und ohne Diskussion Folge zu leisten. Er ist berechtigt, Waffen und Munitionsarten, die beim Schießen verwendet werden, zu überprüfen und hat ferner das Recht, Personen, die den Betrieb stören oder die Sicherheit gefährden, von der Schießstätte zu weisen, ebenso Personen, bei denen Alkohol- oder Drogeneinfluss erkennbar ist.
  • Personen ohne gültige waffenrechtliche Dokumente dürfen die Schießanlage nur unter ständiger Aufsicht eines Schießleiters verwenden; die Aufsichtsperson darf selbst während der Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen. Die waffenrechtlichen Alterserfordernisse sind zu beachten.
  • Die Schützenstände können und dürfen nur mit dem persönlichen Chip in Betrieb genommen werden. Die Weitergabe des eigenen Chips an andere Personen ist verboten.
  • Der Aufenthalt im Schießkeller ist mit Ausnahme der Schießleiter nur bei Verwendung eines Schützenstandes (und nach Registrierung mit dem persönlichen Chip) erlaubt, insbes. sind Zuschauer verboten.
  • Bei Aufleuchten der roten Warnlampen ist das Schießen unmittelbar einzustellen und die Waffe sofort abzulegen.
  • Nach Beendigung des Schießens ist die Waffe noch am Schützenstand zu entladen, zu verpacken und nach Abmeldung mit dem persönlichen Chip der Schießkeller zu verlassen.
  • Das Betreten des Schiesskanals (Bereiche vor den Schützenständen) ist unter allen Umständen verboten.
  • Das Schießen auf Gegenstände jeder Art ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
  • Das Reinigen von Faustfeuerwaffen aller Art ist am gesamten Gelände untersagt.
  • Der Konsum von Alkohol oder Drogen aller Art ist am gesamten Gelände untersagt.
  • Jeder Benützer hat dafür zu sorgen, dass die Anlagen in sauberen Zustand wieder verlassen werden. Er hat jede Beschädigung unverzüglich dem Schießleiter zu melden. Jede Beschädigung, die nicht durch normalen Verschleiß zu rechtfertigen ist, geht auf Kosten des Benützers.
  • Bei Benützung von Inventargegenständen sind diese anschließend wieder an Ort und Stelle zu bringen.
  • Jeder Benützer ist dafür verantwortlich, dass der von ihm verursachte Müll entsorgt wird. Bei Verwendung der aufgestellten Container bzw. Mülltonnen ist auf die Mülltrennung zu achten.

Zur Erinnerung: der komplette Anlagenbereich ist videoüberwacht und alle Verstöße gegen die Schießordnung können zu einem sofortigen Ausschluss und Erteilung eines Hausverbotes führen!

SSLVW

EUROSHOOTERS ist Mitglied im Sportschützen-Landesverband Wien

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